Page 6 - Auction Team Breker | Auction 24+25 May 2018
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Versteigerungs-Bedingungen
1) Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für Rech- nung des Auftraggebers.
2) Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Zeiten vor der Auktion – auf vollverant- wortliche Gefahr des Interessenten – besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und ver- steckte Mängel sowie Zuschreibungen; spätere Beanstandun- gen – gleich, welcher Art – können nicht berücksichtigt wer- den. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wis- sen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zuge- sicherten Eigenschaften im Sinne des § 459ff. BGB dar. Das Auskunftsersuchen nach § 26 UStR ist zugesichert. – Eine Rücknahme ersteigerter Objekte ist ausgeschlossen. Nut- zen Sie deshalb den Vorteil der Vorbesichtigung (auch durch Freunde oder Bekannte).
3) Gesteigert wird in der Regel um 10 % des Ausrufpreises mit einem Minimum von € 5,–. Der Versteigerer kann im Einzel- fall von dieser Regelung abweichen. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der Limit- preis erreicht ist.
4) Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außer- halb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Gestei- gert wird durch Vorzeigen der Bieternummer bzw. durch schriftlichen Auftrag.
5) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entschei- det über den Zuschlag das Los. Bei gleichen schriftlichen Geboten entscheidet der Computer zugunsten des zuerst abgegebenen schriftlichen Gebotes, maßgebend dafür ist dessen Eingang. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag oder wird ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich daraus ergebenden Rechte weiter verfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
6) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortigen Zah- lung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschä- digungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
7) Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 21,8 % erhoben. Auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% erhoben, so daß der Gesamtzuschlag 25,94% beträgt. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar, per Überweisung oder mit garantiertem Bankscheck an den Versteigerer zu entrichten. Bei Erwerb durch Erteilung des schriftlichen Auftrages ist die Zahlung innerhalb von maximal 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen.
8) Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über, ersteigerte Gegenstände werden erst nach geleisteter Bezahlung ausgeliefert. Ansonsten verbleibt das Eigentum dem Einlieferer bis zum vollständigen Forde- rungsausgleich. Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer ohne Mahnung für alle hieraus entstehen- den Schäden. Auch ohne Nachweis eines Schadens können Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet werden.
9) Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet oder das Gut nicht abgenommen, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig hiervon kann er auch den Gegenstand auf Kosten des Käufers bei einer der näch- sten Auktionen noch einmal ausbieten. Für die Wiederver- steigerung gilt der Bieter als Einlieferer und hat die entspre- chende Auftragsprovision sowie die darauf entfallende MwSt. zu entrichten. Alle mit der Versteigerung in Zusam- menhang stehenden Transport- und Lagerkosten und evtl. anfallende Kosten für die Hinzuziehung von Hilfskräften werden vom Erlös abgesetzt. Der danach verbleibende Erlös wird per Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs auf die Schadenersatzforderung gem. § 367 BGB verrechnet.
10) Die Ausgabe ersteigerter Gegenstände erfolgt jederzeit wäh- rend und nach der Auktion gegen Vorlage der Kassenquit- tung. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen erfolgen unter dem Recht der Nachprüfung und eventueller Berichtigung: Irrtum vorbehalten.
Saalbieter müssen am Auktionstag die Abholung veranlas- sen. Andernfalls werden die Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert. Bei der Verwahrung übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung.
11) Jeder Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Pakete über € 500,– werden auf Wunsch versichert.
12) Bieteraufträge werden aufs gewissenhafteste erledigt; eine Gewähr für die Berücksichtigung ist nur dann gegeben, wenn die Bieteraufträge spätestens zwei Tage vor Versteigerungs- beginn bis 12:00 Uhr schriftlich eingegangen sind. Dem Ver- steigerer nicht genügend bekannte Bieter werden gebeten, vor der Auktion eine ausreichende Sicherheit zu leisten.
13) Die Rechtsbedingungen richten sich nach deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Handels- geschäfte ist Köln.
14) Durch die Teilnahme an der Auktion oder Gebotsabgabe erkennt der Besucher die vorstehenden Bedingungen aus- drücklich an.
Auction Team Breker
– Astrid & Uwe Breker –